Sicherheit

in jeder Straßenlage

Bus-Klassen – D1 / D1E / D / DE

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

D1

Kraftfahrzeuge über 3,5t., die zur Beförderung von mehr als 8 Personen aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind und deren Länge max. 8m beträgt auch mit Anhänger bis 750Kg zGM.

 

Mindestalter 21 Jahre (unter besonderen Vorrausetzungen mit 18 Jahren)
Vorbesitz erforderlich B
Eingeschlossene Klassen

C1

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Gutachten über die Belastungsfähigkeit, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Personalausweis)

Befristung

5 Jahre

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

6 Doppelstunden Theorie Grundstoff

 

10 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht / 4 Doppelstunden bei Vorbesitz C1 oder C

Praxis:

 

Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahren:

  • 41 Fahrstunden Grundausbildung
  • 19 Fahrstunden Überland
  • 12 Fahrstunden Autobahn
  • 7 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

ab 2 Jahren:

  • 16 Fahrstunden Grundausbildung
  • 8 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 4 Fahrstunden Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahren:                                        

  • 8 Fahrstunden Grundausbildung
  • 8 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 4 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

ab 2 Jahren:

  • 6 Fahrstunden Grundausbildung
  • 4 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden Dunkelheit

 

D1E

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750Kg zGM

 

Mindestalter 21 Jahre (unter besonderen Vorrausetzungen mit 18 Jahren)
Vorbesitz erforderlich D1
Eingeschlossene Klassen

BE

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Personalausweis)

Ausbildung

Praxis

Prüfung

Praxis

 

Ausbildung

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

 

Praktische Ausbildung:                                                                    

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland                             
  • 1 Fahrstunde Autobahn                                              
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit                                                    

 

D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind und auch mit Anhänger bis 750Kg zGM.

 

Mindestalter 24 Jahre (unter besonderen Vorrausetzungen mit 18, 21, 23 Jahren)
Vorbesitz erforderlich B
Eingeschlossene Klassen

D1

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Gutachten über die Belastungsfähigkeit, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Personalausweis)

Befristung

5 Jahre

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

6 Doppelstunden Theorie Grundstoff

12 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht / 10 Doppelstunden bei Vorbesitz C1 / 8 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C und oder D1

 

Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahren:

  • 45 Fahrstunden Grundausbildun
  • 22 Fahrstunden Überland
  • 14 Fahrstunden Autobahn
  • 8 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

ab 2 Jahren:

  • 33 Fahrstunden Grundausbildung
  • 12 Fahrstunden Überland
  • 8 Fahrstunden Autobahn
  • 5 Fahrstunden Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahren:                                        

  • 14 Fahrstunden Grundausbildung
  • 16 Fahrstunden Überland
  • 8 Fahrstunden Autobahn
  • 6 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

ab 2 Jahren:

  • 7 Fahrstunden Grundausbildung
  • 8 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz Klasse D1:                                                

  • 20 Fahrstunden Grundausbildung                          
  • 5 Fahrstunden Überland                                               
  • 5 Fahrstunden Autobahn                                              
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit                                                    

 

DE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750Kg zGM

 

Mindestalter 24 Jahre (unter besonderen Vorrausetzungen mit 18, 21, 23 Jahren)
Vorbesitz erforderlich D
Eingeschlossene Klassen

D1E, BE

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Personalausweis)

Ausbildung

Praxis

Prüfung

Praxis

 

Ausbildung

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

 

Praktische Ausbildung:                                                                    

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland                             
  • 1 Fahrstunde Autobahn                                              
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit                                                    

 

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