Sicherheit
in jeder Straßenlage
Motorrad-klassen – Mofa / AM / A1 / A2 / A
Mofa
Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor oder Kleinrafträder, maximal 25km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50cm³ oder Elektromotor
Mindestalter | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
keine |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
Theorie |
Ausbildung
6 Doppelstunden im Mofakurs oder mit den Fahrschülern der Klasse AM, A1, A2 oder A zusammen.
90 Minuten praktische Grundausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW: bei Verbrennungsmotoren mit max. 50cm³
Mindestalter | 16 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
keine |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
Theorie und Praxis |
Ausbildung
12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125cm³; Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter | 16 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
AM |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
Theorie und Praxis |
Ausbildung
12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW/kg.
!!Achtung!! Mit der Klasse A2 dürfen nur noch solche Krafträder bis max. 35kW gefahren werden, deren ursprüngliche Leistung (vor der Drosselung) maximal 70kW betrug.
Mindestalter | 18 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
A1, AM |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
Theorie und Praxis |
Ausbildung
12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Aufstieg von Klasse A1 auf A2
Wenn mindestens 2 Jahre Vorbesitz der niedrigeren Klasse gegeben ist, ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Bevor der Bewerber jedoch zur Prüfung vorgestellt werden darf, müssen wir uns davon überzeugen dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind.
Wenn der Vorbesitz noch nicht seit 2 Jahren besteht ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h.
Mindestalter | 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
A2, A1, AM |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
Theorie und Praxis |
Ausbildung
12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Aufstieg von Klasse A2 auf A
Wenn mindestens 2 Jahre Vorbesitz der niedrigeren Klasse gegeben ist, ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Bevor der Bewerber jedoch zur Prüfung vorgestellt werden darf, müssen wir uns davon überzeugen dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind.
Wenn der Vorbesitz noch nicht seit 2 Jahren besteht ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Kontakt
Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
M. 0 174 - 710 82 86
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