Sicherheit

in jeder Straßenlage

gefahrgut – ADR-Fahrerschulung

Unterweisung oder ADR-Schulungsbescheinigung?

Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die gefährliche Güter befördern, benötigen dafür eine Unterweisung oder sogar eine ADR-Schulungsbescheinigung.


Eine Unterweisung ist ausreichend für alle, die lediglich Gefahrgüter unter Beachtung und Einhaltung der Freistellungsregelungen

  • freigestellte Mengen nach Kapitel 3.5 ADR
  • begrenzte Mengen nach Kapitel 3.4 ADR
  • Einhaltung der freigestellten Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regel) befördern.


Wenn die vorgenannten Freistellungsregelungen nicht eingehalten werden können, ist eine ADR-Schulungsbescheinigung Pflicht. In diesem Fall werden Gefahrgüter mit orangefarbener Tafel befördert.

Die ADR-Schulungsbescheinigung gliedert sich wie folgt:

  • Basiskurs für Schütt- und Stückgut (Ausnahme Klassen 1 und 7, Tank)
  • Aufbaukurs Tank (> 1 m3 Fassungsvermögen festverbundener Tank, Aufsetztank; > 3 m3 Fassungsvermögen Tankcontainer, MEGC)
  • Aufbaukurs Klasse 1 (Explosive Stoffe)
  • Aufbaukurs Klasse 7 (Radioaktive Stoffe)

 

Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR

Die Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR gilt nicht nur für Fahrzeugführer ohne ADR- Schulungsbescheinigung, sondern für alle Beteiligten an der Beförderung.

Was bedeutet Beförderung?

Beförderung im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ist nicht nur die reine Ortsveränderung des Gutes, sondern schließt auch alle Vorhandlungen ein wie z. B. die Klassifizierung des Gefahrgutes, das Verpacken oder Befüllen, das Verladen sowie die Fahrzeugkontrolle. Die Beförderung endet erst mit der Übergabe des Gutes an den Empfänger bzw. Entlader. Diese Begriffsbestimmung resultiert aus der Vielfalt der Beteiligten an der Gefahrgutbeförderung: Absender, Verpacker, Verlader, Entlader, Befüller, Beförderer, Mitglieder der Fahrzeugbesatzung etc.

Inhalt der Unterweisung

Jedes Unternehmen ist mit seinen Produkten an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt. Aus diesem Grund führen wir Schulungen nach Kapitel 1.3 für die beauftragten Personen und die Beteiligten individuell durch. Sie bekommen eine auf Sie bzw. Ihr Unternehmen zugeschnittene Unterweisung oder Schulung. Sie und Ihre Mitarbeiter können sich mit den Schulungsinhalten identifizieren.

Wer benötigt diese Unterweisung?

Pflichten aus den Gefahrgutvorschriften sind Unternehmenspflichten. Damit ergibt sich für eine Schulungsverpflichtung, so dass die Unternehmensverantwortlichen als beauftragte Personen sowie alle an der Beförderung Beteiligten eine auf ihre Tätigkeit bezogene Schulung erhalten müssen. Diese Schulungen müssen regelmäßig wiederholt werden.

 

 

ADR-BASISSCHULUNG

Teilnehmerkreis

Personen, die gefährliche Güter in Versandstücken (verpackte Gefahrgüter), in loser Schüttung oder in Tanks (beachten Sie die Grenzen: max. 1 m³ für festverbundene Tanks, Batteriefahrzeuge; max. 3 m³ für Tankcontainer, MEGC) oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR transportieren möchten.
Möchten Sie mehr als die oben beschriebenen Grenzen im Tank befördern, müssen Sie zusätzlich den Aufbaukurs Tank besuchen.

Ausbildungsziel

Erwerb des ADR-Scheines für Stück- und Schüttgüter (Für den Transport von Gefahrgütern in Tanks, von Explosivstoffen und radioaktiven Stoffen benötigen Sie den jeweiligen Aufbaukurs).

Lehrgangsinhalte

  • Allgemeine Vorschriften für wesentliche Gefahren, die von den beförderten Stoffen ausgehen
  • allgemeine Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Ausrüstung der Fahrzeugen
  • Durchführung der Beförderung
  • Ladungssicherungsmaßnahmen, Fahrverhalten der Fahrzeuge

Voraussetzungen

Es sollten Kenntnisse der deutschen Sprache (Leseverständnis) vorhanden sein. Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist ausschließlich deutsch.

Ab dem 01.01.2013 gelten für Lehrgänge für Gefahrgutfahrer zur Erlangung oder Verlängerung oder zur Erweiterung der ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) neue Regelungen: Das Aussehen der ADR-Schulungsbescheinigung (bislang ADR-Schein)hat sich geändert;  es wird ab dem 01.01.2013 nur noch die ADR-Schulungsbescheinigung im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieses muss mit einem biometrischen Passbild versehen werden.

Abschluss

Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, ADR-Schein mit 5-jähriger Gültigkeit
Prüfungsdauer: 30 Fragen, 45 Minuten Prüfungszeit

Dauer

20,5 Std. á 45 Minuten an drei Tagen (in der Regel 3 aufeinander folgende Samstage oder Wochenkurse) für die ADR-Basisschulung (Stück- und Schüttgut)

Kosten: auf Anfrage,  inklusive IHK-Gebühren, Lehrmaterial

 

 

ADR-Auffrischungslehrgang

Teilnehmerkreis

Personen, die bereits im Besitz eines ADR-Scheines sind.

Sie dürfen bis zu einem Jahr vor Ablauf Ihres ADR-Scheines bereits an einer Fortbildungsschulung teilnehmen. Ihr ADR-Schein wird nach erfolgreicher theoretischer Prüfung für weitere 5 Jahre zu dem genannten Ablaufdatum verlängert.


Beispiel: Ablauf des ADR-Scheines am 21.10 2017,
Besuch der Fortbildung am 16./17.01.2017
Verlängerung des ADR-Scheines bis zum 21.10.2022
 

Voraussetzungen

Es sollten Kenntnisse der deutschen Sprache (Leseverständnis) vorhanden sein. Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist ausschließlich deutsch.

Ab dem 01.01.2013 müssen Lehrgänge für Gefahrgutfahrer zur Erlangung oder Verlängerung oder zur Erweiterung der ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) wie folgt durchgeführt werden:
Mit der Einführung des ADR 2013 ändert sich das Aussehen der ADR-Schulungsbescheinigung (bislang ADR-Schein). Es wird ab dem 01.01.2013 nur noch die ADR-Schulungsbescheinigung im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieses Scheckkartenformat muss mit einem biometrischen Passbild versehen werden.

Ausbildungsziel

Verlängerung des jeweiligen ADR-Scheins (inklusive Aufbaukurs Tank, Aufbaukurse Klassen 1 und 7)

Lehrgangsinhalte

  • Allgemeine Vorschriften
  • wesentliche Gefahren, die von den beförderten Stoffen ausgehen
  • allgemeine Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen, Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Ausrüstung der Fahrzeuge
  • Durchführung der Beförderung
  • Ladungssicherungsmaßnahmen, Fahrverhalten der Fahrzeuge
  • praktische Lehrgangsinhalte: Abfahrtkontrolle mit Unfallsimulation und Ladungssicherung

Abschluss

Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, ADR-Schein mit weiteren 5 Jahren Gültigkeit
Prüfungsdauer: 15 Fragen, 30 Minuten Prüfungszeit

Dauer

12 Std. á 45 Minuten = z.B. Freitag ab 17.00 Uhr + Samstag 8.00 bis ca. 17.15 Uhr
Kosten: auf Anfrage, inklusive IHK-Gebühren, Lehrmaterial

 

 

ADR-Aufbaukurs Klasse 1 (Explosive Stoffe)

Teilnehmerkreis

Personen, die Explosivstoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR transportieren möchten und bereits im Besitz des ADR-Scheines für Stück- und Schüttgüter sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb des Aufbaukurses der Klasse 1 des ADR-Scheines nicht automatisch den eventuell erforderlichen Befähigungsschein gem. § 20 SprengG erwerben. Der Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG muss in einem Lehrgang gemäß § 32 SprengG erworben werden. Der vorhandene ADR-Schein wird nicht durch den Besuch des Aufbaukurses verlängert!

Voraussetzungen

Es sollten Kenntnisse der deutschen Sprache (Leseverständnis) vorhanden sein. Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist ausschließlich deutsch.

Ab dem 01.01.2013 müssen Lehrgänge für Gefahrgutfahrer zur Erlangung oder Verlängerung oder zur Erweiterung der ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) wie folgt durchgeführt werden:
Mit der Einführung des ADR 2013 ändert sich das Aussehen der ADR-Schulungsbescheinigung (bislang ADR-Schein). Es wird ab dem 01.01.2013 nur noch die ADR-Schulungsbescheinigung im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieses Scheckkartenformat muss mit einem biometrischen Passbild versehen werden.

Ausbildungsziel

Erwerb der Erlaubnis für den Transport von Explosivstoffen gemäß ADR

Lehrgangsinhalte

Der Aufbaulehrgang vermittelt zusätzliche Kenntnisse für den Transport von explosiven Stoffen und Gegenständen. Die Inhalte des Basiskurses werden vorausgesetzt.

 

  • Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen, Aufbau der Klasse 1
  • relevante Paragraphen des Sprengstoffgesetzes
  • Eigenschaften der Stoffe der Klasse 1
  • Auslösungsmöglichkeiten der chemischen Reaktion
  • Schädigungsmöglichkeiten auf den menschlichen Körper
  • Schädigungsmöglichkeiten auf die Umwelt
  • zusätzliche Begleitpapiere nach Kap. 5.4.1.2.1 c) und d), Kap. 8.1.2.2 a) und Kap. 9.1.2
  • zusätzliche Angaben im Beförderungspapier bei Gütern der Klasse 1
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Verpackungsanforderungen für die Klasse 1
  • Kennzeichnung und Bezettelung auf Versandstücken
  • Kennzeichnung der Beförderungseinheiten
  • Be- und Entladen, Besondere Vorschriften bei der Durchführung von Beförderungen von Gütern der Klasse 1
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers
  • allgemeine und spezielle Maßnahmen nach Unfällen mit Gütern der Klasse 1

Abschluss

Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, ADR-Schein mit 5jähriger Gültigkeit
Prüfungsdauer: 15 Fragen, 30 Minuten Prüfungszeit

Dauer

8 Std. á 45 Minuten an einem Tag
Kosten: auf Anfrage, inklusive IHK-Gebühren, Lehrmaterial

 

 

ADR-Aufbauschulung Klasse 7 (Radioaktive-Stoffe)

Teilnehmerkreis

Personen, die Radioaktive Stoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR/RID transportieren möchten und bereits im Besitz des ADR-Scheines für Stück- und Schüttgüter sind.
Beachten Sie, dass Sie zusätzlich zu dem Aufbaukurs regelmäßig an einer Unterweisung für Strahlenschutz teilnehmen müssen.

Voraussetzungen

Es sollten Kenntnisse der deutschen Sprache (Leseverständnis) vorhanden sein. Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist ausschließlich deutsch.

Ausbildungsziel

Erwerb der Erlaubnis für den Transport von Radioaktiven Stoffen gemäß ADR.

Lehrgangsinhalte

Der Aufbaulehrgang vermittelt zusätzliche Kenntnisse für den Transport von radioaktiven Stoffen. Die Inhalte des Basiskurses werden vorausgesetzt.

 

  • Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen
  • Aufbau der Klasse 7
  • relevante Paragraphen des Atomgesetzes
  • Eigenschaften der Stoffe der Klasse 7
  • Auslösungsmöglichkeiten der chemischen Reaktion
  • Schädigungsmöglichkeiten auf den menschlichen Körper
  • Schädigungsmöglichkeiten auf die Umwelt
  • zusätzliche Begleitpapiere nach Kap. 5.4.1.2.5.2 und Kap. 8.1.2.2 a) zusätzliche Angaben im Beförderungspapier bei Gütern der Klasse 7
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Verpackungsanforderungen für die Klasse 7
  • Kennzeichnung und Bezettelung auf Versandstücken
  • Kennzeichnung der Beförderungseinheiten
  • Be- und Entladen
  • Regeln und Grundsätze des Strahlenschutzes
  • Besondere Vorschriften bei der Durchführung von Beförderungen von Gütern der Klasse 7
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers
  • allgemeine und spezielle Maßnahmen nach Unfällen mit Gütern der Klasse 7

Abschluss

Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, Ihr vorhandener ADR-Schein verlängert sich durch den Besuch des Aufbaukurses nicht.
Prüfungsdauer: 15 Fragen, 30 Minuten Prüfungszeit

Dauer

8 Std. á 45 Minuten an einem Tag
Kosten: auf Anfrage, inklusive IHK-Gebühren, Lehrmaterial

 

 

ADR-Aufbaukurs Tank

Teilnehmerkreis

Personen, die gefährliche Güter in Tanks transportieren möchten und bereits im Besitz des ADR-Scheines für Stück- und Schüttgüter sind.
Erforderlich ist der Aufbaukurs für Fahrzeugführer, die folgende Tankgrößen überschreiten:
a) Festverbundene Tank, Aufbautanks, MEGC mit einem Fassungsvermögen > 1m3
b) Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, MEGC mit einem Fassungsvermögen > 3 m3

Voraussetzungen

Es sollten Kenntnisse der deutschen Sprache (Leseverständnis) vorhanden sein. Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist ausschließlich deutsch.

Ausbildungsziel

Erwerb der Erlaubnis für den Transport von gefährlichen Stoffen in Tanks

Lehrgangsinhalte

Der Aufbaulehrgang vermittelt zusätzliche Kenntnisse für den Tanktransport. Die Inhalte des Basiskurses werden vorausgesetzt.

 

  • zusätzliche Dokumentation bei Tanktransporten
  • zusätzliche Angaben im Beförderungspapier
  • Bauarten und Verwendungszwecke von Tanks, Fahrzeugarten
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Kennzeichnung und Bezettelung auf Fahrzeugen und Beförderungseinheiten
  • Durchführung der Beförderung, Be- und Entladesysteme
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers
  • Maßnahmen nach Unfällen, Gefahren durch Tankfahrzeugunfälle

Abschluss

Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, Ihr vorhandener ADR-Schein verlängert sich durch den Besuch des Aufbaukurses nicht.
Prüfungsdauer: 24 Fragen, 45 Minuten Prüfungszeit

Dauer

12 Std. á 45 Minuten an zwei aufeinander folgenden Samstagen oder Wochentagen
Kosten: auf Anfrage, inklusive IHK-Gebühren, Lehrmaterial

Kontakt

Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
M. 0 174 - 710 82 86

      

T. 0 52 42 - 970 99 22
F. 0 52 42 - 970 99 21
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