Sicherheit

in jeder Straßenlage

LKW-Klassen – C1 / C1E / C / CE

Zusätzlich zum Führerschein müssen LKW-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

C1

Leichtere LKW, Kraftwagen über 3,5t zGM bis 7,5t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich B
Eingeschlossene Klassen

keine

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Befristung

5 Jahre

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

6 Doppelstunden Theorie Grundstoff

6 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht / 2 Doppelstunden bei Vorbesitz D1 oder D

 

Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E

Solo:

  • 1 Fahrstunde Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 0 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Zug:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Gesamt Solo und Zug:

  • 4 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden bei Dunkelheit

C1E

Leichtere Lastzüge, Kraftwagen über 3,5t zGM bis 7,5t zGM  mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

oder Zugfahrzeug der Klasse B (KFZ bis 3,5t zGM) mit einem Anhänger über 3,5t zGM

Fahrzeugkombination jeweils max. 12t zGM

!!Achtung!! Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden auf 5 Jahre befristet. Das gilt rückwirkend auch für alle ab dem 19.01.2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse.

 

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich B
Eingeschlossene Klassen

keine

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

6 Doppelstunden Theorie Grundstoff

6 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht / 2 Doppelstunden bei Vorbesitz D1 oder D

 

Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E

Solo:

  • 1 Fahrstunde Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 0 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Zug:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Gesamt Solo und Zug:

  • 4 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden bei Dunkelheit

C

Schwere LKW, Kraftwagen über 3,5t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

 

Mindestalter 21 Jahre (unter besonderen Vorrausetzungen mit 18 Jahren)
Vorbesitz erforderlich B
Eingeschlossene Klassen

C1

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Befristung

5 Jahre

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

Der Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung ist abhängig welche Fahrerlaubnisklasse bereits vorhanden ist und wie lange. Bei Fragen zur Ausbildung der LKW-Klassen Kontaktieren sie uns. Wie beraten sie gerne. 

 

6 Doppelstunden Theorie Grundstoff

10 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht / 4 Doppelstunden bei Vorbesitz C1 oder D1 / 2 Doppelstunden bei Vorbesitz D 

 

Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich

Von Klasse B auf C:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Von Klasse C1 auf C:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 0 Fahrstunden bei Dunkelheit
  •  

Von Klasse C auf CE:                                                                            

  • 5 Fahrstunden Überland                                               
  • 2 Fahrstunden Autobahn                                              
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit                                                    

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und CE

Solo:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 0 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Zug:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Gesamt Solo und Zug:

  • 8 Fahrstunden Überland
  • 3 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

CE

Schwere Lastzüge, Kraftwagen über 3,5t zGM mit einem Anhänger über 750 kg zGM

 

Mindestalter 21 Jahre / 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich C
Eingeschlossene Klassen

C1E, BE, T

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

Der Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung ist abhängig welche Fahrerlaubnisklasse bereits vorhanden ist und wie lange. Bei Fragen zur Ausbildung der LKW-Klassen Kontaktieren sie uns. Wie beraten sie gerne. 

 

6 Doppelstunden Theorie Grundstoff

10 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht / 4 Doppelstunden bei Vorbesitz C1 oder D1 / 2 Doppelstunden bei Vorbesitz D 

 

Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich

Von Klasse B auf C:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Von Klasse C1 auf C:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 0 Fahrstunden bei Dunkelheit
  •  

Von Klasse C auf CE:                                                                            

  • 5 Fahrstunden Überland                                               
  • 2 Fahrstunden Autobahn                                              
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit                                                    

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und CE

Solo:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 0 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Zug:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Gesamt Solo und Zug:

  • 8 Fahrstunden Überland
  • 3 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Kontakt

Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
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