Sicherheit

in jeder Straßenlage

sicheres rangieren mit dem gabelstapler

Jeder Betrieb, der Flurförderfahrzeuge betreibt, muss über Fahrerinnen und Fahrer verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.

Mit dem Gabelstapler Lasten zu heben und zu senken, Güter ein- und auszulagern, auf Laderampen zu rangieren, zwischen Stapeln und Regalen zu fahren, das ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken.

 

Jährlichen Unterweisung (gem. §4 Abs.1 BGV A1)

Auch der jährliche Nachweis kann bei uns erworben werden.

Voraussetzung

Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen mit dem selbständigen Steuern von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die

 

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignet (G25) und ausgebildet sind
  • und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
  • Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

 

Wir bilden nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen BGG 925 sowie der BGV D27 aus. Als Qualifikationsnachweis erhalten Sie einen Fahrerausweis.

Teilnehmerkreis

Lagerpersonal, Belader, Berufskraftfahrer etc.

Veranstaltungsort

Die theoretische Ausbildung findet an unserem Schulungsstandort in Rheda-Wiedenbrück statt, die praktische Ausbildung nach Vereinbarung.

 

Dauer

Die Dauer der Ausbildung entspricht je nach Vorbildung 20-32 UE á 45 Minuten, die Preise richten sich nach Vereinbarung und Anzahl der Teilnehmer.

Kontakt

Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
M. 0 174 - 710 82 86

      

T. 0 52 42 - 970 99 22
F. 0 52 42 - 970 99 21
info@fahrschule-nevermann.com
www.fahrschule-nevermann.com
 

 

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