Sicherheit

in jeder Straßenlage

Trecker-klassen – L, T

L

  1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einen bbH von max. 40km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25km/h gefahren werden.
  2. Selbstfahrende-Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

 

Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

keine

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie

Prüfung

Theorie

 

                                       

 

t

  1. Zugmaschinen, mit einen bbH von max. 60 km/h,
  2. selbstfahrende-Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,

 

Mindestalter

16 Jahre für bbH bis 40 km/h

18 Jahre für bbH über 40 km/h bis 60 km/h

Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

AM, L

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

                                       

 

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Widumstr.11
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